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Das Wichtigste zum Energieausweis im Überblick:

  • Ein Energieausweis ist ein Gesamtüberblick und somit eine transparente Art, die Energieeffizienz Ihrer Immobilie darzustellen.
  • Die Energieausweispflicht wurde zum Schutz von Mietern und Käufern geschaffen. Darüber hinaus soll dadurch sensibilisiert und zum Handeln angeregt werden.
  • Der Energieausweis ist kein Standardzertifikat, welches man für 19 Euro im Internet bestellt, sondern das Ergebnis gewissenhafter und qualifizierter Ingenieursarbeit.
  • Ein falscher Energieausweis verfehlt sein Ziel und ist eine arglistige Täuschung
  • Es gibt Unterschiede zwischen Energieausweisen und der Arbeitsweise von Energieberatern*

*Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Begriff Energieffizienzberater allerdings schon und wird, wie ein Meistertitel nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben. Viele Laien spielen hier mit der Unwissenheit der Kunden.

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Was ist ein Energieausweis?

Im August 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Gesetzgeber verkündet und löst ab dem 01. November 2020 die vorherige Gesetzgebung (Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz) ab. Somit regelt das GEG zukünftig die energetischen Anforderungen und Richtlinien für klimatisierte oder beheizte Objekte.

Die neue Rechtsprechung zur Klima- und Heiztechnik ist sehr detailliert und enthält sowohl Grundsätze als auch Richtlinien. Wenn Sie ein neues Haus bauen oder eine bestehende Immobilie, die vermietet werden soll, renovieren, muss ein Energieausweis (Bedarfsausweis) erstellt werden.

Woher erhalte ich den Energieausweis?

Das Wichtigste vorweg: Sie können sich selbst keinen Energieausweis ausstellen. Dafür benötigen Sie eine Person, die beruflichen Bezug zum Bauwesen hat, damit der erstellte Energieausweis auch anerkannt wird. Im Idealfall entscheiden Sie sich für eine:n Energieberater:in mit einer entsprechenden Zusatzausbildung.

Im nächsten Schritt stehen Sie vermutlich vor der Frage, wo Sie ein:e qualifizierte:r Energieberater:in finden. Damit Sie keine aufwendigen Recherchen betreiben müssen und verlässliche Informationen erhalten, hat die Deutsche Energie-Agentur (Dena) eine Expertendatenbank angelegt, die Sie Ihnen zur Verfügung  stellt. Dabei sind auch wir, die Energieberater Niedersachsen, als zertifizierte Energie-Effizienz-Berater in dieser Datenbank zu finden. Ebenso sind wir registrierte Berater für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit über 20 Jahren Erfahrung.

Was benötige ich für den Energieausweis?

Hierbei wird zunächst in Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterschieden. 

Möchten Sie einen Verbrauchsausweis ausgestellt bekommen, müssen Belege für Warmwasser- und Heizkosten von mindestens drei Jahren vorliegen. Zusätzlich benötigt werden Informationen über etwaige Leerstände sowie Bilder von der Immobilie selbst.

Bei einem Gebäudeleerstand von mehr als 50 % des Jahres, ist es nicht möglich einen Verbrauchsausweis auszustellen. Dabei spricht man von einem umfangreichen Leerstand, was bedeutet, dass die Grenzen des so genannten "Leerstandsfaktors" überschritten sind. 

Zuletzt kommen die vollständigen Daten zum Stromverbrauch der gesamten Immobile (alle Nutzungseinheiten) hinzu. Regionale Witterungsverhältnisse spielen zudem auch noch eine Rolle.

Für den Bedarfsausweis kommen zusätzlich zu denen Unterlagen des Verbrauchsausweises noch weitere hinzu. Dabei handelt es sich unter anderem um Dokumente zu den Grundrissen und der Architektur des Gebäudes, Baubeschreibung, sowie Modernisierungsunterlagen und das Abgasprotokoll des Schornsteinfegers.

Grundsätzlich erfolgt eine Begehung der Immobilie für die Erstellung und Berechnung beider Ausweisformen. 

Um eine:n geeignete:n Energieberater:in finden, der/die Ihnen einen Energieausweis ausstellt, können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Die Energieberater Niedersachsen sind dabei qualifiziert als Energieberater der Verbraucherzentrale.

Möchten Sie sich zum Thema Energieausweis beraten lassen?

Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Niedersachsen und Bremen sind bei allen Fragen für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.

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Ob die Beauftragung eines Energieberaters sinnvoll ist, hängt von Ihren individuellen Plänen ab. Planen Sie lediglich Sanierungsmaßnahmen ohne den Wunsch, Fördermittel zu beantragen, ist ein Energieberater nicht zwingend erforderlich. Dennoch kann seine Expertise dabei unterstützen, langfristig Energiekosten zu reduzieren und Ressourcen effizienter zu nutzen.

Wenn Sie jedoch Fördermittel in Anspruch nehmen oder einen Energieausweis erstellen lassen möchten, ist die Hinzuziehung eines Energieberaters unerlässlich. Nur ein qualifizierter Fachmann besitzt die Berechtigung, Förderanträge zu stellen und rechtsgültige Energieausweise auszustellen. Ein solcher Experte kann Ihnen helfen, die notwendigen Schritte korrekt und effizient zu gestalten.

Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) wird auf Grundlage einer technischen Analyse des Gebäudes erstellt. Dabei werden Faktoren wie die Bauweise, die Qualität der Dämmung und die Heiztechnik berücksichtigt. Dieser Ausweis bietet eine detaillierte Bewertung der energetischen Eigenschaften und ist besonders nützlich für Gebäude, bei denen keine Verbrauchsdaten vorliegen.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis (Verbrauchsausweis) hingegen basiert auf den tatsächlichen Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er ist einfacher und kostengünstiger zu erstellen, jedoch weniger aussagekräftig in Bezug auf die energetische Qualität des Gebäudes. Er eignet sich besonders für:

  • Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten, da hier ausreichend Verbrauchsdaten vorhanden sind
  • Gebäude, deren Bauantrag nach 1977 gestellt wurde, weil diese in der Regel bereits energetische Mindeststandards erfüllen

Nein, für Nichtwohngebäude ist es erforderlich, dass Energieausweise von einem zertifizierten Fachmann erstellt werden. Dies stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Nur durch die Expertise eines qualifizierten Experten kann gewährleistet werden, dass der Energieausweis den aktuellen Standards entspricht und alle relevanten energetischen Aspekte des Gebäudes berücksichtigt.

Ein solcher Fachmann verfügt über die notwendigen Kenntnisse und Qualifikationen, um eine umfassende Analyse durchzuführen. Dies ist besonders wichtig, da die energetische Bewertung von Nichtwohngebäuden komplexer sein kann als die von Wohngebäuden.

Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes bereitstellt. Bei Nichtwohngebäuden ist dieser Ausweis erforderlich, wenn das Gebäude neu vermietet, verkauft oder wesentlich saniert wird. Diese Regelung hilft, den Energieverbrauch transparenter zu machen und potenziellen Mietern oder Käufern eine fundierte Entscheidung zu ermöglichen.

Zusätzlich gibt es eine Aushangpflicht für öffentliche Gebäude mit einer Nutzfläche über 250 m². Diese Pflicht dient dazu, die Öffentlichkeit über den energetischen Zustand der Gebäude zu informieren. Der Aushang muss an einer gut sichtbaren Stelle im Gebäude erfolgen, um sicherzustellen, dass die Informationen für alle zugänglich sind. Dies trägt zur Sensibilisierung für Energieeinsparungen und zur Förderung nachhaltiger Praktiken bei.

Ein Energieausweis ist erforderlich in verschiedenen Situationen, wie zum Beispiel:

  • bei der Errichtung eines neuen Gebäudes
  • wenn eine umfassende Renovierung durchgeführt wird
  • beim Verkauf oder der Vermietung einer Immobilie

Die rechtliche Grundlage dafür bildet das Gebäudeenergiegesetz (GEG), welches die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Dieses Gesetz stellt sicher, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Eigenschaften und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden. Diese Verpflichtung tritt jedoch ausschließlich bei einem Wechsel der Nutzer in Kraft.

Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das die Energieeffizienz eines Gebäudes bewertet. Er ist jedoch nicht in allen Situationen erforderlich. So entfällt die Pflicht zur Ausstellung, wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung stattfindet und keine anderen zwingenden Gründe, wie umfangreiche Sanierungsmaßnahmen, bestehen. Zudem sind bestimmte Gebäude von dieser Verpflichtung ausgenommen. Dazu zählen kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m². Auch Baudenkmäler sind von der Vorlage eines Energieausweises befreit, da sie oft besonderen Schutzbestimmungen unterliegen, die eine energetische Sanierung erschweren oder unmöglich machen. Diese Ausnahmen tragen dazu bei, den bürokratischen Aufwand in bestimmten Fällen zu reduzieren.

Die Kosten für ein Bauprojekt können stark schwanken und hängen von mehreren Faktoren ab. Zum einen spielt die Größe des Gebäudes eine entscheidende Rolle, da größere Bauwerke in der Regel mehr Material und Arbeitskraft erfordern. Zum anderen beeinflusst die Nutzung des Gebäudes die Kosten, da unterschiedliche Nutzungsarten spezifische Anforderungen an die Bauweise und Ausstattung stellen können. Schließlich ist die Komplexität des Designs ein weiterer entscheidender Faktor, da aufwendigere Baupläne oft mehr Zeit und spezialisierte Fachkräfte erfordern.

  • Größe: Beeinflusst den Material- und Arbeitsaufwand.
  • Nutzung: Bestimmt die spezifischen baulichen Anforderungen.
  • Komplexität: Erfordert möglicherweise spezialisierte Fachkräfte.

Um Ihnen ein genaues Bild der anfallenden Kosten zu geben, erstellen wir gerne ein individuelles Angebot, das auf Ihre spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten ist.

Ein Sanierungsfahrplan ist eine gängige Methode der Energieberatung, die individuell auf die Anzahl der Wohneinheiten (WE) abgestimmt wird. Die Kosten für diesen Plan können beträchtlich variieren, doch erfreulicherweise gibt es staatliche Förderungen, die bis zu 50% der Kosten abdecken können. Dies macht eine solche Beratung finanziell attraktiver und zugänglicher.

Um ein konkretes Angebot für Ihren Sanierungsfahrplan zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, direkt mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um alle offenen Fragen zu klären und Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zu unterbreiten.

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften der Energieeinsparverordnung (EnEV) besteht die Gefahr, dass Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro auferlegt werden. Um sich vor möglichen rechtlichen Folgen zu schützen, ist es entscheidend, einen aktuellen und korrekten Energieausweis zu besitzen. Dieser Ausweis stellt sicher, dass alle energetischen Standards eingehalten werden und bietet somit einen wichtigen Schutzmechanismus.

Ein gültiger Energieausweis ist nicht nur eine gesetzliche Anforderung, sondern auch ein wertvolles Instrument, um den Energieverbrauch eines Gebäudes transparent darzustellen. Daher ist es ratsam, regelmäßig die Aktualität und Richtigkeit des Energieausweises zu überprüfen.

Nur qualifizierte Energieberater oder Ingenieure mit entsprechenden Zertifikaten und umfassender Erfahrung im Bereich Nichtwohngebäude sind berechtigt, diese Energieausweise auszustellen. Diese Fachleute müssen spezifische Anforderungen erfüllen, um die Qualität und Genauigkeit der Bewertungen sicherzustellen. Dazu gehört:

  • Ein fundiertes Wissen über die energetische Bewertung von Gebäuden.
  • Vertrautheit mit den neuesten technischen Standards und gesetzlichen Vorgaben.
  • Die Fähigkeit, energetische Schwachstellen zu identifizieren und Optimierungsvorschläge zu unterbreiten.

Durch ihre Expertise tragen sie maßgeblich zur Nachhaltigkeit und Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden bei, was langfristig sowohl ökologische als auch wirtschaftliche Vorteile mit sich bringt.

Die Dauer der Erstellung hängt maßgeblich von der Menge und Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen ab. In einigen Fällen kann der Prozess innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden, während es in anderen Situationen mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann.

Es ist wichtig, dass die Unterlagen gründlich und umfassend vorbereitet sind, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Eine sorgfältige Vorbereitung kann den Zeitrahmen erheblich verkürzen und die Qualität des Endergebnisses positiv beeinflussen.

Um den Prozess zu optimieren, sollten alle relevanten Informationen von Anfang an bereitgestellt werden. Dies umfasst:

  • Vollständige und aktuelle Dokumente
  • Klar definierte Anforderungen
  • Rechtzeitige Kommunikation bei Rückfragen

Durch diese Maßnahmen kann die Bearbeitungszeit effizient gestaltet werden.

Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet und für 10 Jahre lang gültig bleibt. Er gibt Auskunft über den Energieverbrauch und hilft potenziellen Käufern oder Mietern, die Effizienz eines Gebäudes einzuschätzen. Bei energetischen Verbesserungen, wie der Installation einer neuen Heizungsanlage oder der Dämmung von Außenwänden, ist es ratsam, den Energieausweis vorzeitig zu aktualisieren. Dadurch können die verbesserten energetischen Eigenschaften des Gebäudes zeitnah und transparent kommuniziert werden. Dies kann den Marktwert des Gebäudes steigern und eine bessere Verhandlungsposition schaffen.

Der Energieausweis ist ein zentrales Instrument zur Förderung der Energieeffizienz im Immobiliensektor. Er stellt sicher, dass Käufer und Mieter fundierte Entscheidungen treffen können, indem er detaillierte Informationen über den Energieverbrauch eines Gebäudes bereitstellt. Neben der Bewertung der energetischen Qualität werden auch spezifische Schwachstellen in der Gebäudehülle und der Anlagentechnik identifiziert. Dies ermöglicht gezielte Modernisierungsmaßnahmen, die nicht nur die Energiekosten senken, sondern auch den Wohnkomfort erhöhen. Der Energieausweis leistet somit einen wichtigen Beitrag zur Nachhaltigkeit und zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

Jonas Pischner, Energieberater, Energieberater Niedersachsen und Bremen
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