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Das Wichtigste zum Energieausweis im Überblick:

  • Ein Energieausweis ist ein Gesamtüberblick und somit eine transparente Art, die Energieeffizienz Ihrer Immobilie darzustellen.
  • Die Energieausweispflicht wurde zum Schutz von Mietern und Käufern geschaffen. Darüber hinaus soll dadurch sensibilisiert und zum Handeln angeregt werden.
  • Der Energieausweis ist kein Standardzertifikat, welches man für 19 Euro im Internet bestellt, sondern das Ergebnis gewissenhafter und qualifizierter Ingenieursarbeit.
  • Ein falscher Energieausweis verfehlt sein Ziel und ist eine arglistige Täuschung
  • Es gibt Unterschiede zwischen Energieausweisen und der Arbeitsweise von Energieberatern*

*Der Begriff Energieberater ist nicht geschützt. Der Begriff Energieffizienzberater allerdings schon und wird, wie ein Meistertitel nur an berechtigte Personen und Unternehmen vergeben. Viele Laien spielen hier mit der Unwissenheit der Kunden.

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Was ist ein Energieausweis?

Im August 2020 wurde das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) durch den Gesetzgeber verkündet und löst ab dem 01. November 2020 die vorherige Gesetzgebung (Energieeinsparungsgesetz, Energieeinsparverordnung und Erneuerbare-Energie-Wärmegesetz) ab. Somit regelt das GEG zukünftig die energetischen Anforderungen und Richtlinien für klimatisierte oder beheizte Objekte.

Die neue Rechtsprechung zur Klima- und Heiztechnik ist sehr detailliert und enthält sowohl Grundsätze als auch Richtlinien. Wenn Sie ein neues Haus bauen oder eine bestehende Immobilie, die vermietet werden soll, renovieren, muss ein Energieausweis (Bedarfsausweis) erstellt werden.

Woher erhalte ich den Energieausweis?

Das Wichtigste vorweg: Sie können sich selbst keinen Energieausweis ausstellen. Dafür benötigen Sie eine Person, die beruflichen Bezug zum Bauwesen hat, damit der erstellte Energieausweis auch anerkannt wird. Im Idealfall entscheiden Sie sich für eine:n Energieberater:in mit einer entsprechenden Zusatzausbildung.

Im nächsten Schritt stehen Sie vermutlich vor der Frage, wo Sie ein:e qualifizierte:r Energieberater:in finden. Damit Sie keine aufwendigen Recherchen betreiben müssen und verlässliche Informationen erhalten, hat die Deutsche Energie-Agentur (Dena) eine Expertendatenbank angelegt, die Sie Ihnen zur Verfügung  stellt. Dabei sind auch wir, die Energieberater Niedersachsen, als zertifizierte Energie-Effizienz-Berater in dieser Datenbank zu finden. Ebenso sind wir registrierte Berater für das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit über 20 Jahren Erfahrung.

Was benötige ich für den Energieausweis?

Hierbei wird zunächst in Verbrauchs- und Bedarfsausweis unterschieden. 

Möchten Sie einen Verbrauchsausweis ausgestellt bekommen, müssen Belege für Warmwasser- und Heizkosten von mindestens drei Jahren vorliegen. Zusätzlich benötigt werden Informationen über etwaige Leerstände sowie Bilder von der Immobilie selbst.

Bei einem Gebäudeleerstand von mehr als 50 % des Jahres, ist es nicht möglich einen Verbrauchsausweis auszustellen. Dabei spricht man von einem umfangreichen Leerstand, was bedeutet, dass die Grenzen des so genannten "Leerstandsfaktors" überschritten sind. 

Zuletzt kommen die vollständigen Daten zum Stromverbrauch der gesamten Immobile (alle Nutzungseinheiten) hinzu. Regionale Witterungsverhältnisse spielen zudem auch noch eine Rolle.

Für den Bedarfsausweis kommen zusätzlich zu denen Unterlagen des Verbrauchsausweises noch weitere hinzu. Dabei handelt es sich unter anderem um Dokumente zu den Grundrissen und der Architektur des Gebäudes, Baubeschreibung, sowie Modernisierungsunterlagen und das Abgasprotokoll des Schornsteinfegers.

Grundsätzlich erfolgt eine Begehung der Immobilie für die Erstellung und Berechnung beider Ausweisformen. 

Um eine:n geeignete:n Energieberater:in finden, der/die Ihnen einen Energieausweis ausstellt, können Sie sich auch an die Verbraucherzentrale wenden. Die Energieberater Niedersachsen sind dabei qualifiziert als Energieberater der Verbraucherzentrale.

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Ob die Beauftragung eines Energieberaters sinnvoll ist, hängt stark von Ihren individuellen Plänen ab. Planen Sie Renovierungen, ohne dabei staatliche Fördermittel in Anspruch zu nehmen, ist ein Energieberater nicht zwingend erforderlich. Dennoch kann seine Expertise dabei helfen, zukünftige Energiekosten zu minimieren und nachhaltiger mit Ressourcen umzugehen.

Falls Sie jedoch Fördermittel in Anspruch nehmen möchten oder einen Energieausweis benötigen, ist die Hinzuziehung eines Energieberaters unerlässlich. Nur ein qualifizierter Fachmann ist in der Lage, die entsprechenden Förderanträge zu stellen und rechtsgültige Energieausweise auszustellen.

Ein bedarfsorientierter Energieausweis (Bedarfsausweis) bietet eine detaillierte Analyse des Energiebedarfs eines Gebäudes. Er basiert auf einer technischen Bewertung der Bausubstanz und der Heizungsanlage. Diese Art des Ausweises ist besonders nützlich, um energetische Schwachstellen zu identifizieren und gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zu planen. Er ist für alle Gebäude geeignet, unabhängig von deren spezifischen Eigenschaften.

Ein verbrauchsorientierter Energieausweis (Verbrauchsausweis) hingegen stützt sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre. Diese Variante ist in der Regel ausreichend für:

  • Wohngebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten, da hier der individuelle Verbrauch besser ausgeglichen wird
  • Gebäude, deren Bauantrag nach 1977 gestellt wurde, da diese meist den Anforderungen der ersten Wärmeschutzverordnung entsprechen

Beide Ausweise dienen als wichtige Informationsquelle für Mieter und Käufer, um die energetische Qualität eines Gebäudes besser einschätzen zu können.

Es ist erforderlich, dass Energieausweise für Nichtwohngebäude von einem zertifizierten Fachmann erstellt werden. Diese Maßnahme stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Die Expertise eines Fachmanns garantiert, dass die Bewertung des Energieverbrauchs präzise und verlässlich ist.

Ein professionell erstellter Energieausweis bietet nicht nur Rechtssicherheit, sondern auch wertvolle Informationen zur Optimierung des Energieverbrauchs. Unternehmen können dadurch gezielte Maßnahmen zur Energieeinsparung ergreifen, was sowohl ökologisch als auch ökonomisch vorteilhaft ist.

Zusammengefasst ist die Beauftragung eines zertifizierten Experten nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine sinnvolle Investition in die Nachhaltigkeit und Effizienz eines Gebäudes.

Ein Energieausweis ist notwendig, wenn ein Nichtwohngebäude neu vermietet, verkauft oder umfassend saniert wird. Darüber hinaus gibt es eine Aushangpflicht für öffentliche Gebäude, die eine Nutzfläche von mehr als 250 m² aufweisen.

Diese Regelungen sind Teil der Bemühungen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung des Bewusstseins für den Energieverbrauch in Gebäuden. Der Energieausweis liefert wichtige Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes und kann potenziellen Mietern oder Käufern als Entscheidungshilfe dienen.

  • Neuvermietung eines Nichtwohngebäudes
  • Verkauf eines Nichtwohngebäudes
  • Wesentliche Sanierung eines Nichtwohngebäudes
  • Aushangpflicht in öffentlichen Gebäuden über 250 m²

Ein Energieausweis ist erforderlich in verschiedenen Situationen. Dazu gehört die Errichtung eines neuen Gebäudes, eine umfassende Renovierung oder wenn eine Immobilie zum Verkauf oder zur Vermietung angeboten wird. Diese Anforderungen basieren auf dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die frühere Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt hat. Das GEG schreibt vor, dass potenzielle Käufer oder Mieter über die energetischen Kennzahlen und die damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden müssen. Diese Verpflichtung besteht jedoch ausschließlich bei einem Wechsel der Nutzer.

Ein Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das Informationen über die Energieeffizienz eines Gebäudes liefert. Er ist jedoch nicht immer erforderlich. Wenn kein Nutzerwechsel durch Verkauf oder Neuvermietung stattfindet und keine anderen zwingenden Gründe bestehen, entfällt die Pflicht zur Ausstellung. Darüber hinaus sind kleine Gebäude mit einer Nutzfläche von weniger als 50 m² von dieser Regelung ausgenommen. Auch Baudenkmäler sind von der Pflicht zur Ausstellung eines Energieausweises befreit, da ihre historische Bausubstanz oft nicht den modernen Energiestandards entspricht. Diese Ausnahmen tragen dazu bei, den Verwaltungsaufwand zu reduzieren und die Besonderheiten bestimmter Gebäudearten zu berücksichtigen.

Die Preise hängen von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Größe, der Zweck und die Komplexität des Bauwerks. Um Ihnen eine präzise Vorstellung der anfallenden Kosten zu geben, bieten wir Ihnen gerne die Möglichkeit, ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot zu erhalten.

Bitte zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, damit wir alle relevanten Informationen sammeln und Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot unterbreiten können. Unser Ziel ist es, Ihnen eine Lösung zu präsentieren, die sowohl Ihren Anforderungen als auch Ihrem Budget gerecht wird.

Ein Sanierungsfahrplan ist eine beliebte Methode, um eine umfassende Energieberatung durchzuführen. Dabei hängen die Kosten von der Anzahl der Wohneinheiten ab. Der Staat unterstützt diese Maßnahmen finanziell, indem er bis zu 50% der Kosten übernimmt.

Um den exakten Preis für Ihren individuellen Sanierungsfahrplan zu erfahren, bitten wir Sie, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Unser Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um alle Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot zu unterbreiten.

Verstöße gegen die Bestimmungen der Energieeinsparverordnung können erhebliche finanzielle Folgen nach sich ziehen, da Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro drohen. Um sich vor solchen rechtlichen Konsequenzen zu schützen, ist es entscheidend, einen aktuellen und korrekten Energieausweis zu besitzen. Dieser Ausweis dient nicht nur als Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, sondern bietet auch eine wertvolle Orientierungshilfe zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihrer Immobilie.

Ein ordnungsgemäßer Energieausweis kann zudem bei der Vermietung oder dem Verkauf von Immobilien von Vorteil sein, da er potenziellen Mietern oder Käufern Transparenz über den energetischen Zustand des Gebäudes bietet. Achten Sie darauf, dass der Energieausweis regelmäßig aktualisiert wird, um stets den aktuellen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Um Energieausweise für Nichtwohngebäude ausstellen zu dürfen, ist es erforderlich, dass die Fachkraft entweder ein qualifizierter Energieberater oder ein Ingenieur mit spezifischen Zertifikaten und umfassender Erfahrung in diesem Bereich ist. Diese Qualifikationen stellen sicher, dass die Person über das notwendige Fachwissen verfügt, um die energetische Bewertung korrekt durchzuführen.

Wichtige Voraussetzungen für die Ausstellung solcher Energieausweise sind:

  • Abschluss als Energieberater oder Ingenieur
  • Erhalt entsprechender Zertifikate
  • Nachweisbare Erfahrung im Bereich der Nichtwohngebäude

Diese Anforderungen gewährleisten, dass die ausgestellten Energieausweise den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und eine verlässliche Grundlage für energetische Optimierungen bieten.

Die Dauer der Erstellung hängt maßgeblich von der Menge und Qualität der zur Verfügung gestellten Unterlagen ab. In einigen Fällen kann der Prozess innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden, während in anderen Situationen mehrere Wochen erforderlich sein können.

Wichtige Faktoren, die die Bearbeitungszeit beeinflussen, sind:

  • Vollständigkeit der Unterlagen: Je vollständiger die Dokumente, desto schneller kann der Prozess abgeschlossen werden.
  • Qualität der Informationen: Hochwertige und präzise Daten beschleunigen die Bearbeitung erheblich.

Es ist daher ratsam, alle erforderlichen Dokumente sorgfältig vorzubereiten, um Verzögerungen zu vermeiden.

Ein Energieausweis ist 10 Jahre lang gültig. Dennoch kann es sinnvoll sein, bei wesentlichen energetischen Sanierungen oder Modernisierungen des Gebäudes einen neuen Ausweis zu beantragen. Solche Maßnahmen können den Energieverbrauch erheblich reduzieren und die Effizienzklasse des Gebäudes verbessern. Ein aktueller Energieausweis bietet potenziellen Käufern oder Mietern eine verlässliche Grundlage zur Beurteilung der zu erwartenden Energiekosten. Zudem kann ein verbesserter Energieausweis den Wert der Immobilie steigern und den Verkaufs- oder Vermietungsprozess erleichtern. Daher ist es ratsam, den Energieausweis regelmäßig zu aktualisieren, um stets die besten Argumente für die Energieeffizienz der Immobilie präsentieren zu können.

Der Energieausweis spielt eine entscheidende Rolle bei der Schaffung von Transparenz auf dem Immobilienmarkt. Er stellt objektive Daten über den Energiebedarf von Gebäuden bereit und ermöglicht so fundierte Vergleiche zwischen verschiedenen Immobilien. Durch die Bewertung der energetischen Qualität eines Gebäudes werden potenzielle Schwachstellen in der Gebäudehülle und der Anlagentechnik aufgedeckt. Zudem bietet der Energieausweis wertvolle Empfehlungen zur energetischen Sanierung, um die Effizienz des Gebäudes zu verbessern und langfristig Energiekosten zu senken.

Jonas Pischner, Energieberater, Energieberater Niedersachsen und Bremen
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