Energetische Sanierung, Hauskauf oder Modernisierung - das alles kostet Geld. Im Land Bremen gibt es nun zahlreiche Förderprogramme - zusätzlich zu den Bundesförderungen!
Da es sich bei der Förderung um einen zuschussbezogenen Betrag pro Quadratmeter handelt, ist es für die Antragstellung unerlässlich, sowohl einen rechnerischen als auch einen zeichnerischen Nachweis der zu dämmenden Flächen vorzulegen.
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Niedersachsen und Bremen am Telefon sind bei allen Fragen rund um die Energieberatung und Förderanträge für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
14 cm Dämmstoff: bis zu 14,00 EUR/m²
15 cm Dämmstoff: bis zu 15,00 EUR/m²
16 cm Dämmstoff: bis zu 16,00 EUR/m²
17 cm Dämmstoff: bis zu 17,00 EUR/m²
Festbetrag: bis zu 300,00 EUR
Flächenbezogener Fördersatz: bis zu 2,00 EUR/m²
8 cm Dämmstoff: bis zu 12,00 EUR/m²
10 cm Dämmstoff: bis zu 4,50 EUR/m²
Festbetrag: bis zu 300,00 EUR
18 cm Dämmstoff: bis zu 6,00 EUR/m²
20 cm Dämmstoff: bis zu 7,00 EUR/m²
22 cm Dämmstoff: bis zu 8,00 EUR/m²
24 cm Dämmstoff: bis zu 9,00 EUR/m²
24 cm Dämmstoff: bis zu 4,50 EUR/m²
Bonusförderung: bis zu 8,00 EUR/m²
Bonusförderung für biozidfreie Anstriche und Putze an Außenwanddämmungen: bis zu 3,00 EUR/m²
Austausch von Bestandsfenstern gegen hochwärmedämmende Fenster: bis zu 50,00 EUR/m²
bei Durchführung von 2 Dämmmaßnahmen: bis zu 15 % Bonus
bei Durchführung von 3 Dämmmaßnahmen: bis zu 20 % Bonus
bei Durchführung von 4 Dämmmaßnahmen: bis zu 25 % Bonus
Nachbarschaftsbonus Außenwanddämmung und Dachdämmung: 20 % des Fördersatzes pro m² geförderter Dämmfläche
für Einfamilienhäuser: bis zu 300,00 EUR/m²
für Zweifamilienhäuser: bis zu 400,00 EUR/m²
für jede weitere Wohneinheit: bis zu 100,00 EUR/m²
bis zu 300,00 EUR
bis zu 200,00 EUR
bis zu 200,00 EUR
Eine Auszahlung der Fördermittel erfolgt erst nach Abschluss der geförderten Maßnahmen und nach Vorlage einer Kostenzusammenstellung einschließlich aller Rechnungen. In Ausnahmefällen kann der anteilige Zuschuss für abgeschlossene Teilmaßnahmen vorab ausgezahlt werden, sofern der zur Auszahlung kommende Teilbetrag der Förderung 1.500 € übersteigt.
Die Zuwendung der Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft in Bremen kann nicht gewährt werden:
Um zu vermeiden, dass es bei der Bearbeitung der Förderanträge auf Bundes- und Landesebene zu solchen Überschneidungen kommt, die einen vorzeitigen Vorhabensbeginn auslösen, empfehlen wir, im Antrag den vorzeitigen Vorhabensbeginn zu beantragen.
Warten Sie dann bitte die Zustimmung zum vorzeitigen Vorhabensbeginn für die geplanten Maßnahmen zur energetischen Sanierung des Gebäudes ab, bevor Sie den Antrag auf Bundesförderung stellen.
Gerne helfen wir Ihnen unkompliziert weiter. Unsere freundlichen Berater von Energieberater Niedersachsen und Bremen am Telefon sind bei allen Fragen rund um die Energieberatung und Förderanträge für Sie da. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren – wir freuen uns auf Ihren Anruf.
Unsere Beratungsgespräche sind unverbindlich und kostenlos.
Nach der erfolgreichen Prüfung Ihres Förderantrags erhalten Sie von der Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft einen Zuwendungsbescheid. WICHTIG: Erst nachdem Sie diesen Zuwendungsbescheid erhalten haben, dürfen Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen! Sie dürfen vorher keinen Auftrag erteilen und keine Materialien einkaufen
Die zu fördernden Wärmeschutz- und qualitätssichernden Maßnahmen müssen den folgenden Anforderungen entsprechen und nach den Regeln der Technik geplant und ausgeführt werden.
Der Festlegung der nachfolgenden Dämmschichtdicken liegt eine Wärmeleitfähigkeit von Lambda = 0,035 W/(mK) als Bemessungswert zugrunde. Bei Verwendung von Dämmstoffen mit hiervon abweichender Wärmeleitfähigkeit muss jeweils mindestens die gleiche Dämmwirkung erreicht werden.
Die Dicke der Dämmschicht muss mindestens 14 cm betragen.
Förderfähig ist das Einbringen von bauaufsichtlich zugelassenem Material in den Mauerzwischenraum (Kerndämmung). Eine Kerndämmung wird nur gefördert, wenn der vorhandene Mauerzwischenraum mindestens 5 cm beträgt. Zur Sicherung der Qualität der Bauausführung wird eine Thermografie empfohlen. Die Thermografie wird ebenfalls gefördert.
Die Dicke der Dämmschicht muss mindestens 8 cm betragen. Im Anschlussbereich der Innendämmung an vorhandene Bauteile sind Wärmebrücken insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Tauwasserbildung zu vermeiden. Die Dämmung muss von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Das Unternehmen hat eine Fachunternehmererklärung nach der Enerergieeinsparverordnung (EnEV) über die ordnungsgemäße Ausführung der Dämmarbeiten auszustellen, die zusammen mit dem Verwendungsnachweis
vorzulegen ist. Wegen der besonderen bauphysikalischen Anforderungen an die Innendämmung haben vor deren Einbau eine Beratung des Antragstellers sowie bei der Ausführung der Dämmmaßnahme eine Qualitätssicherung durch einen Sachverständigen zu erfolgen. Beratung und Qualitätssicherung werden gefördert.
Die Dicke der Dämmschicht muss mindestens 10 cm betragen.
Die Dicke der Dämmschicht muss mindestens 18 cm betragen. Zur Qualitätssicherung wird eine Leckageortung empfohlen. Die Leckageortung wird gefördert.
Die Dicke der Dämmschicht muss mindestens 24 cm betragen. Zur Qualitätssicherung wird eine Leckageortung. Die Leckageortung wird gefördert.
Verwendung von Dämmstoffen mit dem Gütezeichen RAL-UZ 132 bzw. 140 („Blauer Engel“) oder dem natureplus-Siegel an Fassaden (außer Kerndämmung) auf Dächern, obersten Geschossdecken sowie an Kellerdecke/Sohle.
Verwendung von biozidfreien Anstrichen und Putzen bei Außenwanddämmungen.
Gleichzeitige Dämmung von Außenwand und/oder Dach an mindestens zwei verbundenen Gebäuden (Doppel- oder Reihenhaus). Voraussetzung ist die Dämmung der gesamten Außenwand- und/oder Dachfläche der betreffenden Gebäudehülle, wobei die zu fördernden Flächen aneinander anschließen müssen.
Bestehend aus 3-Scheiben-Wärmeschutzverglasungen und einem gut dämmenden Rahmen. Der U-Wert des gesamten Fensters (Rahmen, Verglasung und Glasabstandhalter) darf höchstens 0,8 W/(m2K) betragen. Zur Vermeidung von Kondensat- und Schimmelschäden wird der Austausch von Bestands- durch hochwärmedämmende Fenster nur gefördert, wenn der U-Wert der Einbauebene (Außenwand bzw. Dach) kleiner ist als der
UW-Wert des neu eingebauten Fensters.
Der Einbau der hochwärmedämmenden Fenster muss von einem Fachunternehmen ausgeführt werden. Das Unternehmen hat eine Fachunternehmererklärung nach der Enerergieeinsparverordnung (EnEV) über den ordnungsgemäßen Austausch der Fenster
auszustellen, die zusammen mit dem Verwendungsnachweis vorzulegen ist. Wegen der besonderen bauphysikalischen Anforderungen an den Fenstereinbau haben vor deren Einbau eine Beratung des Antragstellers sowie bei der Ausführung der Dämmmaßnahme eine Qualitätssicherung durch einen Sachverständigen zu erfolgen. Zur Qualitätssicherung wird eine Leckageortung empfohlen. Beratung und Qualitätssicherung werden gefördert.
Gleichzeitige Dämmung der jeweils gesamten Fläche der wärmeübertragenden Umfassungsfläche des Gebäudes (Bauteil). Näheres dazu ist in den Ausführungsbestimmungen
zu dieser Förderrichtlinie geregelt.
Durchführung des hydraulischen Abgleichs der Wärmeverteilungsanlage des Gebäudes einschließlich des Einbaus voreinstellbarer Thermostatventile an den Heizkörpern und gegebenenfalls von Strangregulierungsventilen.
Die verwendeten Dämmstoffe müssen über eine CE-Konformitätskennzeichnung des Herstellers verfügen.
Es dürfen nur Materialien verwendet werden, bei denen keine FCKW-, HFCKW-, FKW- oder HFKW-haltigen Verbindungen während der Herstellung oder auf der Baustelle zum Einsatz kommen. Die Verwendung von FCKW-und HFCKW-haltigen Materialien ist nach der Chemikalien-Ozonschichtverordnung3 unzulässig.
Holzfenster müssen ein Siegel des „Forest Stewardship Council“ (FSC) oder des „Program of the Endorsement of Forest Certification Schemes“ (PEFC) tragen.
Die Vor-Ort-Untersuchung und Beratung zu den Fördermaßnahmen sind durch einen unabhängigen Sachverständigen vorzunehmen. Der Sachverständige muss dem Netzwerk der Energieeffizienz-Experten für Förderprogramme des Bundes angehören und wirtschaftlich unabhängig von Hersteller- und Lieferinteressen sowie von den beauftragten Baufirmen sein.
Durchführung einer Leckageortung im Gebäude zum Auffinden von Außenluftleckagen in der Gebäudehülle im Zusammenhang mit den geförderten Wärmeschutzmaßnahmen Dach, Dachboden und Fenster.
Durchführung einer Außenthermografie zum Auffinden ungedämmter Bereiche an einer geförderten Kerndämmung.
Im Laufe der Jahre haben wir viele Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen absolviert und dabei nachfolgende Qualifikationen erlangt: