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Die Energieabteilung des BAFA

Energieberatung – was wird gefördert?

Energieberatung aus der Region - für die Region

Wir beraten Sie in allen Fragen rund um Energieeffizienz für Ihr Wohnhaus oder Unternehmen in Niedersachsen.

Insbesondere liegt unser Schwerpunkt auf Förderungsmaßnahmen der Bundesregierung zur Erhöhung der Energieeffizienz von Eigenheimen und Gewerbebetrieben. Aktuell fördert die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen um die Energieeffizienz von Eigenheimen und Gewerbebetrieben zu erhöhen.

Niedersachsen

Zertifizierte Qualifikationen

Als zugelassene Energieberater der dena (Deutsche Energie-Agentur) und des Energieffizienzprogrammes der Bundesregierung sind wir in der Datenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (https://www.energie-effizienz-experten.de) zu finden.

Energieeffizient Bauen und Sanieren - Wohngebäude

  • KfW-Effizienzhaus
  • KfW-Einzelmaßnahmen
    • Wärmedämmung
    • Fenster und Türen
    • Heizung
    • Lüftung

Energieberatung

  • Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)

Energieeffizient Bauen und Sanieren - Nichtwohngebäude

  • KfW-Effizienzgebäude
  • KfW-Einzelmaßnahmen
    • Wärmedämmung
    • Fenster, Türen, Sonnenschutz
    • Lüftung und Klima
    • Wäre und Kälte
    • Beleuchtung

Die Leistungen von Energieberater Niedersachsen im Überblick

Überzeugen Sie sich von unserem Leistungsportfolio, welches wir in ganz Niedersachsen anbieten. Unsere Beratungsleistungen im Bereich Energie-Effizienz stellen wir in allen Regionen des Bundeslandes zur Verfügung.

Sanierungsfahrplan
Sanierungsfahrplan

Der individuelle Sanierungsfahrplan zeigt Energieeinsparpotenziale auf und bietet die Grundlage energetisch sinnvolle Maßnahmen zu bestimmen. Die Kosten hiervon werden vom Staat bezuschusst.

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Einzelmaßnahmen
Einzelmaßnahmen

Unter bestimmten Voraussetzungen wird der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern vom Staat gefördert. Eine zusätzliche Austauschprämie kann kann für Ölheizung erhalten werden.

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Energieausweise
Energieausweise

Zur Messung der Effizienz sowie zum Vergleich von unterschiedlichen Immobilien eignet sich die Erstellung eines Energieausweises. Damit dieser aber gültig ist, benötigt es einen Energieberater.

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Thermografie-Messung
Thermografie-Messung

Das bei der Infrarotmessung entstehende Wärmebild gibt Aufschlüsse über die Beschaffung der Bausubstanz. Die Thermografie hilft Schwachstellen und Sparpotenziale zu ermitteln.

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Wärmebrückenberechnung
Wärmebrückenberechnung

Geringe Oberflächentemperaturen an gewissen Bauteilen führen zu einem Wärmeverlust. Dieser begünstigt die Bildung von Schimmelpilz und sollte schnellstmöglich eingedämmt werden.

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Energieeffizienzberatung
Energieeffizienzberatung

Ein Energieeffizienzberater geht über die Qualifikationen eines Energieberaters hinaus. Er ist dazu legitimiert Förderungen zu beantragen und einen Sanierungsfahrplan zu erstellen.

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Häufig gestellte Fragen

Ob Sie einen Energieberater benötigen, hängt ganz davon ab, was Sie vorhaben. Möchten Sie nur Sanierungen durchführen lassen, ohne Förderungen zu beantragen, dann benötigen Sie nicht unbedingt einen Energieberater. Dennoch kann er auch hier helfen, künftig Energiekosten zu senken und Ressourcen zu schonen.

Möchten Sie Förderungen beantragen und/oder einen Energieausweis erstellen lassen, dann ist ein Energieberater unabdingbar. Denn nur ein dafür qualifizierter Experte ist dazu berechtigt Förderungen zu beantragen oder gültige, anerkannten Energieausweise auszustellen.

Im allgemeinen stellt der Sanierungsfahrplan lediglich einen Anhaltspunkt über den Zustand des Objekts mit den "Schwachstellen" dar und wie diese behoben werden können. Diese Empfehlungen verpflichten Sie also nicht zur Umsetzung

Ein Energieausweis wird benötigt, wenn:

  • ein Neubau entsteht
  • eine umfassende Sanierung stattfindet
  • eine Immobilie verkauft oder vermietet werden soll

Grundlage hierfür ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das mittlerweile die Energiesparverordnung (EnEV) abgelöst hat. Dieses legt fest, dass Kauf- oder Mietinteressenten/Mietinteressentinnen über die energetischen Kennwerte und den damit verbundenen Treibhausgasemissionen des Gebäudes informiert werden. Allerdings gilt dies nur bei einem Nutzerwechsel.

Der Verbrauch von Energie und den damit verbundenen Ressourcen steigt stetig an. Ein großer Teil davon wird für das Erzeugen von Heizwärme und die Erwärmung von Brauchwasser benötigt. Somit bieten energetische Sanierungen große Energieeinsparpotenziale. Um die Umwelt zu schonen und den Klimaschutzvorgaben der EU nachzukommen, schafft die Bundesregierung einen Anreiz in Form von Zuschüssen, Krediten oder Steuervergünstigungen.

Ungeachtet davon, dass ein Sanierungsfahrplan Ihnen Gewissheit über den energetischen Zustand Ihres Gebäudes einbringt und Ihnen die Möglichkeiten zur Verbesserung aufzeigt, ist ein Sanierungsfahrplan aber auch finanziell hochinteressant.

Ein Sanierungsfahrplan ist 15 Jahre lang gültig und gewährt Ihnen 5% Zusatzförderung bei allen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dach, Fenster, Türen, Dämmung). Zusätzlich dazu erhöht sich die maximale Fördergrundlage von 30.000 EUR je Wohneinheit und Kalenderjahr auf 60.000 EUR.

Beispiel ohne Sanierungsfahrplan:
Sie investieren 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus (Fenster, Dach, Dämmung etc.) und beantragen eine Förderung. Nun erhalten Sie 15% aus max. 30.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 4.500 EUR.

Beispiel mit Sanierungsfahrplan:
Sie investieren ebenfalls 60.000 EUR in Ihr Einfamilienhaus. Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 15% + 5% Bonus aus 60.000 EUR. Dies entspricht einer Förderung in Höhe von 12.000 EUR.

Somit entgehen Ihnen in diesem Fall OHNE Sanierungsfahrplan 7.500 EUR Förderung. Oder anders formuliert: Mit Sanierungsfahrplan erhalten Sie 7.500 EUR mehr Förderung.

Förderungen vom Staat erhalten Sie, wenn Sie an förderfähigen Programmen teilnehmen und diese durch eine:n qualifizierte:n und zertifizierte:n Energieberater:in beantragen lassen. Diese Förderungen können Sie nicht immer selbst beantragen, weswegen der Weg über den/die Energieberater:in unbedingt ratsam ist.

Beachten Sie aber, dass Sie Angebote von Handwerkern/Handwerkerinnen erst annehmen dürfen, wenn die Förderung beantragt wurde. Ansonsten erhalten Sie diese nicht.

Energieberater Niedersachsen

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